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5.04.2023

Vollstreckung in Deutschland

Außergerichtliche Maßnahmen

Das Inkassoverfahren wird durch die Erteilung eines Inkassoauftrag eingeleitet. Die anfallenden Inkassokosten, deren Betrag sich nach dem Betrag der offenen Forderung richtet, hat der Schuldner in Deutschland zu erstatten. Sie werden dem Schuldner als Schadenersatzanspruch auferlegt.
Im Rahmen des Forderungseinzugs informiert der Anwalt den Gläubiger über die Höhe des Betrages, der vom Schuldner zu ersetzen ist. Für Rechtsanwälte gibt es eine Gebührenordnung, für Inkassounternehmen jedoch nicht.

Mahnschreiben

Die durch die Beauftragung eines Anwalts in Deutschland anfallenden Anwaltsgebühren richten sich nach der Höhe der unbezahlten Forderung; sie sind vom Schuldner zu erstatten samt der Verzugszinsen. Wenn der Schuldner nach Erhalt der Rechnung nicht zahlt, muss er mindestens einmal schriftlich gemahnt werden. Anschließend kann ein Anwalt eingeschaltet werden.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

Wenn alle außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos bleiben, wird nach Bonitätsprüfung über die SCHUFA eine Klage vor einem deutschen Gericht erhoben. Diese umfasst auch die anwaltliche Beratung in Vertragsangelegenheiten und Fragen des internationalen Transportrechts.
Die Gerichtskosten sind immer zu zahlen, egal ob der Schuldner zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist. Die entstehenden Gebühren beinhalten die Kosten für die Klageinreichung und die anschließende Durchführung der Zwangsvollstreckung nach Titulierung der Forderung. Der säumige Schuldner muss alle Kosten erstatten, wenn seinem Antrag auf Einschaltung eines Anwalts vor Ort stattgegeben wird.
Aus einer titulierten Forderung kann dreißig Jahre lang vollstreckt werden, sie verjährt in dieser Zeit nicht. Bleibt die Zahlungsaufforderung erfolglos, müssen neue Verträge nach deutschem Recht geschlossen werden. Dies kann im Ergebnis auch zu einer Insolvenz führen.
Es ist deshalb sinnvoll, rechtzeitig einen Anwalt zu beauftragen, um Rechtsverlust zu vermeiden. Dieser wird dem betroffenen Gläubiger hauptsächlich im zivilrechtlichen Bereich zur Seite stehen. Allerdings wird dort auch die Gestaltung und rechtliche Prüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgen, und zwar anhand der aktuellen Rechtslage in Hinblick auf den Forderungseinzug und die gerichtliche Geltendmachung aller Ansprüche.

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